Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Fotoshootings bei Mirjam Scherg Fotografie.
Mit der Terminvereinbarung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

2. Buchung und Terminreservierung
Ein Termin gilt erst als verbindlich reserviert, sobald die vereinbarte Terminreservierungsgebühr eingegangen ist.
Die Terminreservierungsgebühr beträgt 250 € und wird vollständig auf den Gesamtpreis des gebuchten Shootings angerechnet.

Die angegebenen Kollektionen gelten für Familien bis 5 Personen. Für größere Familien oder Mehrgenerationenshootings wird der Leistungsumfang individuell vereinbart.

Anfahrten bis 30km ab Marktheidenfeld sind im Shootingpreis enthalten. Für weitere Strecken werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

3. Terminreservierungsgebühr
Die Terminreservierungsgebühr dient zur Terminreservierung sowie als Vergütung für bereits erbrachte Leistungen wie Beratung, Planung und Vorbereitung des Shootings.
Bei einer Absage durch den Kunden wird die Terminreservierungsgebühr nicht erstattet.
Das Shooting kann jedoch nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. In diesem Fall wird die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr angerechnet.

4. Terminverschiebung
Sollte ein Termin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, schlechtes Wetter bei Outdoor-Shootings) verschoben werden müssen, wird gemeinsam ein neuer Termin vereinbart.
Die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr bleibt bestehen und wird auf den neuen Termin angerechnet.

5. Ablauf und Zahlung
Der Ablauf erfolgt in der Regel wie folgt:
Terminbuchung
Zahlung der Terminreservierungsgebühr per Überweisung
Durchführung des Shootings
Rechnungsstellung über den Restbetrag
Nach vollständiger Zahlung erfolgt die Bereitstellung der fertigen Onlinegalerie.

6. Bild- und Videobearbeitung
Alle Bilder und Filmaufnahmen werden im individuellen Stil von Mirjam Scherg bearbeitet. Die Auswahl der gelungenen Aufnahmen sowie die Art der Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen der Fotografin. Nicht ausgelieferte Bilder (z. B. Testaufnahmen, Fehlbelichtungen, Blinzler, Dubletten oder technisch misslungene Aufnahmen) verbleiben bei der Fotografin. Die Herausgabe von RAW-Dateien oder unbearbeiteten Videoaufnahmen ist ausgeschlossen.

7. Bildauswahl und Lieferung
Die fertigen Bilder und gegebenenfalls der Familienfilm werden über eine passwortgeschützte Onlinegalerie bereitgestellt. Je nach gebuchter Kollektion erhalten die Kunden entweder eine Auswahl von 20 liebevoll bearbeiteten Bildern oder alle gelungenen und bearbeiteten Bilder als Download. Sofern die gebuchte Kollektion einen Familienfilm beinhaltet, wird dieser ebenfalls über die Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Bei Buchung einer Kollektion mit Fotoalbum erfolgt die Auswahl der Bilder sowie die Gestaltung des Albums im individuellen Stil der Fotografin. Das Album enthält eine liebevoll zusammengestellte Auswahl der schönsten Aufnahmen des Shootings.
Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu vier Wochen nach dem Shooting.

8. Nutzungsrechte und Datensicherung
Mit der Übergabe der Bilder und Filmaufnahmen erhalten die Kunden ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Unternehmen oder Dienstleister ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin erlaubt.
Die fertigen Bilder und gegebenenfalls der Familienfilm sollten nach Erhalt zeitnah an mehreren Orten gesichert werden. Eine dauerhafte Archivierung durch die Fotografin kann nicht garantiert werden.

9. Veröffentlichung von Bildern und Filmaufnahmen
Eine Veröffentlichung von Bildern und Filmaufnahmen (z. B. auf der Website, in Social Media oder für Portfoliozwecke) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden.
Ohne diese Zustimmung werden keine Aufnahmen veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet.

10. Haftung
Für technische Defekte, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung des Shootings unmöglich machen, wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
Sollte die Fotografin das Shooting aufgrund von Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht durchführen können, wird ebenfalls ein Ersatztermin vereinbart.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.